Ihre erfahrene Anwältin für Kündigung in Berlin 

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Kündigung

Nach Erhalt einer Kündigung gilt für dich: Ruhe bewahren und keine Unterschriften leisten. Bitte nimm sofort meine Unterstützung in Anspruch, denn sobald du die Kündigung erhalten hast, beginnt die 3-wöchige Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage zu laufen.

Wir besprechen deinen individuellen Fall und überlegen, welche Schritte möglich sind, um deine Ansprüche bei einer Kündigung durchzusetzen.

Ich berate dich auch hinsichtlich deiner Pflichten, denn sofern du nicht von der Arbeitspflicht freigestellt wurdest, musst du weiterhin deine Arbeitsleistung anbieten bzw. erbringen. Für diese Zeit wirst du weiter vergütet.

Es gibt viel zu klären und zu beachten. Kontaktiere mich deshalb umgehend und buche Deinen Beratungstermin.

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Kündigungsschutzklage 

Eine Kündigungsschutzklage ist immer dann sinnvoll, wenn du bei deinem Arbeitgeber weiterbeschäftigt werden möchtest oder als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung erhalten möchtest.

Solltest du dich zum Einreichen einer Kündigungsschutzklage entscheiden, ist schnelles Handeln zwingend notwendig. Bis spätestens 3 Wochen nach Zugang der Kündigung muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Mit einer Kündigungsschutzklage setze ich als Anwältin für Arbeitsrecht deine Ansprüche durch. Im gemeinsamen Gespräch klären wir deine Ziele und besprechen die notwendigen Schritte zur Weiterbeschäftigung oder Zahlung einer hohen Abfindung.

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Abfindung bei Kündigung erhalten

Wenn du glaubst, dass du bei einer Kündigung zwingend einen Anspruch auf eine Abfindung hast, bist du leider im Unrecht. Es gibt eben keinen gesetzlichen Anspruch und um diesen mittels schlauer Verhandlung durchzusetzen, bin ich als Anwältin in Berlin bei einer Kündigung deine hilfreiche Unterstützung.

Lass uns deinen Fall und die bestehenden Möglichkeiten besprechen!

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Aufhebungsvertrag oder Kündigung

In der beruflichen Praxis wollen Arbeitgeber mögliche Risiken einer Kündigung und eine daraus folgende Kündigungsschutzklage unbedingt vermeiden. Als Alternative zur Kündigung unterbreiten sie dem Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag mit verschiedenen Zugeständnissen und hoffen so, das Arbeitsverhältnis möglichst risikolos auflösen zu können.

Als Arbeitnehmer kannst du frei entscheiden, ob du dieses Angebot annimmst oder ablehnst.

Sofern du von deinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zur Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses angeboten bekommen hast, solltest du keine voreiligen Entscheidungen treffen, sondern das Angebot erstens genau prüfen und zweitens Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen.

Als Anwältin für Arbeitnehmer in Berlin stehe ich dir auch in diesem Fall beratend zur Seite.

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Fachanwältin für Arbeitsrecht - Unterstützung für Arbeitnehmer in Berlin und Potsdam

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin stehe ich dir als Arbeitnehmer zur Seite!

Rechtliche Begleitung bei einer Kündigung

Als Anwältin bei Kündigungen in Berlin und ehemalige Unternehmensanwältin und Personalleiterin verfüge ich nicht nur über das notwendige juristische Know How, sondern kenne auch die Tricks und Kniffe der Arbeitgeber.

Anwalt Arbeitsrecht Arbeitgeber Berlin
Hast du Fragen oder benötigst du rechtliche Unterstützung? Kontaktiere mich gerne telefonisch unter +49 (0)30 6293 2353 oder per e mail an kanzlei@silkehendrix.de

Ob du mit einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag rechnest oder dir bereits ein konkretes Schriftstück vorgelegt wurde – ich stehe dir beratend und unterstützend zur Seite.

Mein Angebot für dich als Anwältin bei Kündigungen in Berlin

Du kannst mich jederzeit kontaktieren oder dir direkt einen Termin buchen, um deine Anliegen zu besprechen. Mit meiner Unterstützung sicherst du dir deine Ansprüche und meisterst die herausfordernde Situation einer Kündigung.

Ich unterstütze dich bei:

  • Fristgerechten und fristlosen Kündigungen
  • Beratung zu Aufhebungsverträgen
  • Durchsetzung von Abfindungsansprüchen
  • Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht in Berlin und Potsdam

Dein Vorteil - individuelle und professionelle Beratung

Was mir wichtig ist: Ich weiß, dass eine Kündigung Arbeitnehmer in eine schwierige und herausfordernde Situation bringen kann und nicht selten Existenzängste aufkommen. Jetzt ist es besonders wichtig, dass du dich gut gehört, verstanden und professionell beraten fühlst.

Das ist meine Aufgabe und Berufung! Ich möchte, dass du von meiner Expertise als Anwältin für Arbeitnehmer profitierst.

Ich freue mich darauf, dir zu helfen und mit dir zusammenzuarbeiten!

Im Mittelpunkt unserer gemeinsamen Arbeit stehen deine Bedürfnisse. Ich spiegle diese Wünsche und Erwartungen mit den Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der arbeitsrechtlichen Praxis.

Kündigung erhalten - das solltest du jetzt machen

Wenn du von deinem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten hast, solltest du schnellstmöglich Kontakt zu mir aufnehmen, damit wir deinen individuellen Fall besprechen können.

Ich vertrete täglich Mandanten vor dem Arbeitsgericht in Berlin. Daher kenne ich neben der aktuellen Rechtsprechung die zuständigen Richter. Bereits ein fehlendes Gespräch oder eine versäumte Frist können die Aussichten, gegen eine Kündigung vorzugehen, entscheidend verbessern.

Nach Zugang einer Kündigung bleiben dir genau 3 Wochen Zeit, um mit meiner Hilfe eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Um diese Zeit sinnvoll nutzen zu können, rate ich dir sehr schnell, Kontakt zu mir aufzunehmen.

Vor Gericht befindet sich außer Anwälten wohl niemand gern. Nicht selten konnte eine Kündigungsschutzklage vorab durch ein Einigungsangebot an den Arbeitgeber vermieden werden – für beide Seiten die einfachere und schnellere Lösung. Gemeinsam erarbeiten wir eine für dich passende Grundlage.

Der Aufhebungsvertrag als Alternativlösung

Arbeitgeber greifen statt zum letzten Rechtsmittel Kündigung gern zu einem Aufhebungsvertrag als Alternativlösung.

Ein Aufhebungsvertrag kann ein gutes Angebot zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthalten, tut es aber leider in vielen Fällen nicht.

Wichtige Punkte wie der Umgang mit Resturlaub oder Überstunden werden vergessen oder der finanzielle Rahmen ist viel zu eng gesteckt. Denn gerade beim Punkt finanzieller Ausgleich darfst du nicht vergessen, dass dir bei Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages eine potenzielle Sperre der Agentur für Arbeit beim Bezug von Arbeitslosengeld droht.

Es gibt viel zu beachten und ob die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages die vergleichsweise bessere Alternative zu einer möglichen Kündigungsschutzklage ist, muss rechtlich und auf den Einzelfall bezogen bewertet werden.

Bildquellennachweis: 9dreamstudio | Canva.com

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