Was müssen Arbeitgeber jetzt beachten? Nach Neueinführung des § 28b Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zum 24.11.2021 dürfen Arbeitgeber und Beschäftigte Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, nur noch betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind (3G am Arbeitsplatz). Der Nachweis ist vom Beschäftigten mit sich zu […]