Arbeitsvertrag prüfen lassen

Einen Arbeitsvertrag prüfen zu lassen, ist für dich als Arbeitgeber immer eine gute Idee. Ein gültiger, rechtskonformer und „wasserdichter“ Arbeitsvertrag beugt Problemen vor, die zwischen dir und deinen Arbeitnehmern entstehen können. Und Probleme im Arbeitsverhältnis führen immer zu unangenehmen und störenden Einflüssen, die sich negativ auf die Stimmung und damit das Leistungsvermögen deiner Arbeitnehmer auswirken können.

Arbeitsvertragprüfen lassen
Einen Arbeitsvertrag prüfen zu lassen ist wie der Abschluss einer Versicherung. Es kann auch ohne gut gehen, aber die Risiken sollten trotzdem vermieden werden. Kontakt per Mail kanzlei@silkehendrix.de oder telefonisch +49 (0)30 6293 2353

Doch Probleme in Bezug auf den Arbeitsvertrag lauern an vielen Stellen. Dies kann schon dabei beginnen, dass du als Arbeitgeber auf einfache Formulararbeitsverträge oder Muster-Arbeitsverträge zurückgreifst, die vielleicht gar nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung oder der aktuellen Gesetzeslage entsprechen.

Darüber hinaus sollten Arbeitsverträge auch für bestimmte Eventualitäten Regelungen vorsehen, die du zwar als Arbeitgeber nicht in Gänze voraussehen musst, für deren Eintritt es aber sinnvoll sein kann, bereits vorgesorgt zu haben. Gerade durch die Veränderungen und Anforderungen an moderne Arbeitsverhältnisse, die Flexibilisierung und Transformation der Arbeitswelt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollten bestimmte Eventualitäten bereits bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages Berücksichtigung finden.

Ich zeige dir in diesem Beitrag, was ein Arbeitsvertrag in jedem Fall enthalten muss, wo Probleme auftauchen können und warum ein gut durchdachter Arbeitsvertrag eine große Hilfe sein kann.

Was Du als Arbeitgeber über den Arbeitsvertrag wissen musst

Der Arbeitsvertrag definiert die bestehenden Rechte und Pflichten von dir und deinem Arbeitnehmer in eurem geschlossenen Arbeitsverhältnis. Der Arbeitsvertrag bildet damit die Grundlage des Arbeitsverhältnisses und enthält z.B. Angaben über die Höhe der Vergütung (Lohn oder Gehalt) und die Arbeitszeit z.B. pro Woche.

Sollte für deine Arbeitnehmer ein Tarifvertrag Anwendung finden, sind je nach Tarifvertrag und dessen Ausgestaltung Regelungen für die Vergütung bereits festgelegt. Im Arbeitsvertrag wird dann lediglich Bezug auf diese Regelung des Tarifvertrags genommen.

Arbeitsvertrag sollte Ergebnisse der gemeinsamen Verhandlungen beinhalten

Die Regelung, die du mit deinem zukünftigen Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag triffst, sollten jenen Inhalten entsprechen, die ihr in einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch und den sich daran anschließenden Vertragsverhandlungen besprochen und vereinbart habt. Dies gilt insbesondere bei der Stellenbezeichnung oder der Frage, ob der zukünftige Mitarbeiter eine Führungsposition ausführen soll oder nicht.

Darüber hinaus muss ein Arbeitsvertrag auch noch weitere Regelungen enthalten. Hierzu zählen z.B. Regelungen über Sonderzahlungen, Urlaubstage oder zum Arbeitsort. Auch eine sog. salvatorische Klausel, die bei Ungültigkeit einer Klausel des Arbeitsvertrages nur diese entfallen lässt und keine Ungültigkeit des ganzen Arbeitsvertrages zur Folge hat, ist in jedem Fall sinnvoll.

Inhalt des Arbeitsvertrages: Vertragsfreiheit und Arbeitsrecht

Für das bürgerliche Recht oder das Zivilrecht gilt in Deutschland die Vertragsfreiheit. Somit kannst du Arbeitsverträge relativ frei mit deinen Mitarbeitern verhandeln und vereinbaren. Merkmal der Vertragsfreiheit ist es nämlich, mit demjenigen, mit dem du möchtest, überhaupt einen Vertrag abzuschließen – oder eben auch nicht – und frei zu entscheiden was der Inhalt dieses Vertrages sein soll.

Vertragsfreiheit durch gesetzliche Regelung beschränkt

Allerdings hat die Vertragsfreiheit gerade im Arbeitsrecht doch relativ enge Grenzen. Diese können zum einen aus geltenden Tarifverträgen resultieren, die je nach Ausgestaltung schon eine relativ große Anzahl von Regelungen enthalten können. Zum anderen ergeben sich Grenzen aus den geltenden Gesetzen. Viele arbeitsrechtliche Gesetze sind zum Schutze der Arbeitnehmer erlassen worden und sind deshalb auch zwingend einzuhalten. Dazu zählen z.B. Vorgaben zur Arbeitszeit und Ruhezeiten (Arbeitszeitgesetz), zum gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch (Bundesurlaubsgesetz) oder auch zu Kündigungsfristen (§ 622 BGB).

Abweichungen zugunsten des Arbeitnehmers zulässig

Solche Regelungen müssen zwingend im Arbeitsvertrag berücksichtigt werden. Abweichungen können zulässig sein, wenn diese für deine Arbeitnehmer eine Verbesserung mit sich bringen. Beispielsweise beläuft sich nach dem Bundesurlaubsgesetz der Mindestanspruch auf jährlichen Erholungsurlaub auf 20 Tage bezogen auf eine 5-Tage-Woche. 20 Tage Jahresurlaub sind jedoch kaum mehr zeitgemäß. Eine Abweichung, die dem Arbeitnehmer mehr Urlaub einräumt, ist damit grundsätzlich zulässig.

Moderne Arbeitsverträge gestalten

Arbeitsverträge sind aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, eventuellen Tarifverträgen und durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit manchmal schwierig rechtssicher zu erstellen. Leicht gerät man an Muster oder Formulierungen in „schon immer“ verwendeten Arbeitsverträgen, die eben nicht mehr zulässig oder auf Höhe der Zeit sind.
Um dies zu vermeiden gebe ich dir im folgenden einige "Best Practice" Empfehlungen für sozialverträgliche und moderne Arbeitsverträge mit auf den Weg.
Damit deine Mitarbeiter zufrieden und motiviert bleiben, um nachhaltig gute Leistungen zu erbringen.

Mitarbeiter flexibel einsetzen

Welche Arbeit schuldet dein Arbeitnehmer eigentlich? Wo darfst du ihn einsetzen? Gerade in Zeiten der Transformation oder Expansion ändern sich Geschäftsmodelle und Standorte. Zu eng oder zu weit formulierte Arbeitsverträge stehen deiner unternehmerischen Entfaltung dann im Wege.

Home Office & mobiles Arbeiten

Home-Office und mobiles Arbeiten sind im Trend – aber wer trägt welche Kosten? Wer entscheidet, wo gearbeitet wird? Welchen Risiken sollte vorgebeugt werden? All dies lässt sich im Arbeitsvertrag regeln – ohne Einbußen an Flexibilität. So beugst du Konflikten vor und steigerst die Zufriedenheit deiner Mitarbeiter.

Sozialverträgliche Arbeitsmodelle

Welches Arbeitszeitmodell ist für dich das richtige? Starre Betriebszeiten sind in den meisten Branchen out. Wer aber auf Arbeitszeitkonten, Vertrauensarbeitszeit und Co. setzt, benötigt klare Absprachen. Nur dann sind alle Parteien zufrieden.

Vergütung auf der Höhe der Zeit

Wie motivierst du deine Mitarbeiter? Variable Vergütungen sind beliebt und erweisen sich in psychologischer Hinsicht als sinnvoll. Wichtig ist allerdings, dass die Ziele eindeutig und rechtssicher formuliert werden. Auch alle Begleitregelungen, etwa für einen unterjährigen Ausstieg, sollten durchdacht sein. Andernfalls droht Streit und der Motivationsschub verkehrt sich ins Gegenteil.

Trennungskosten begrenzen

Trennungen gehören zur Arbeitswelt dazu, ob einvernehmlich oder im Konflikt. In jedem Fall stellen sich finanzielle Fragen. Im Arbeitsvertrag kannst du deine Kosten zumindest eingrenzen. Ein Beispiel: Die meisten Arbeitgeber gewähren freiwillig Mehrurlaub, damit die Mitarbeiter sich erholen können. Ohne Vorsorge im Arbeitsvertrag sind diese Urlaubstage aber auszubezahlen, wenn sie ungenutzt bleiben. Dem lässt sich zumindest für den vertraglichen Urlaub vorbeugen.

Wettbewerbsverbot

Nach der Trennung von einem Arbeitnehmer kann es problematisch sein, wenn dieser Firmengeheimnisse mit zu einem Konkurrenten nimmt. Dies kann deine Wettbewerbsstellung drastisch verschlechtern oder Innovationen deines Unternehmens gefährden. Doch wie beugst du solchen Problemen vor?
Es gibt dafür Gestaltungsmöglichkeiten bei denen die Arbeit für die Konkurrenz verboten oder eingeschränkt wird. Solche Klauseln sind allerdings schwierig und ohne die Gestaltung durch eine Expertin für Arbeitsrecht oft unzulässig. Hier finde ich zusammen mit dir eine passende Lösung um eine rechtlich zulässige Wettbewerbsklausel zu erstellen.

Teilzeitbeschäftigung und befristete Arbeitsverträge

Für Teilzeitbeschäftigte gibt es ein paar Besonderheiten zu beachten. Das gilt besonders, aber nicht nur, für die Sonderform der geringfügigen Beschäftigung (Minijob). Für die nur befristete Beschäftigung von Mitarbeitern gibt es einige Sonderregelungen, die man unbedingt beachten sollte. Für dich heißt das: aufgepasst! Hier lauern Fallstricke, die teuer werden und zu allgemeiner Unzufriedenheit führen können. Ich sorge für eine verlässliche und eindeutige Vereinbarung.

Keine eingestaubten Verträge

Sind deine Klauseln überhaupt wirksam? Viele Arbeitgeber nutzen ein Standardformular, das sie seit Beginn ihrer Tätigkeit nicht mehr aktualisiert haben. Die Rechtsprechung ist allerdings im ständigen Fluss. Zahlreiche Klauseln, die vor wenigen Jahren noch üblich waren, sind heute unwirksam. Ich prüfe deine bestehenden Verträge für dich.

Arbeitsvertrag prüfen lassen von Expertin

Für viele Arbeitgeber, aber auch Arbeitnehmer, sind Arbeitsverträge ein lästiges Übel. Am besten schnell verhandelt, den Arbeitsvertrag ausgefertigt und eingestellt. Aber dies kann dich als Arbeitgeber teuer zu stehen kommen.
Denn neben den hier genannten Beispielen und den typischen Stolpersteinen können Arbeitsverträge noch weitere Details enthalten, die für dich als Arbeitgeber durchaus im Streitfall zum Problem werden können. Gerade im Streitfall werden nämlich unzulässige Klauseln erst entdeckt.
Unzulässige Klauseln und die sich daraus ergebenden Streitfälle kannst du mit der Prüfung des Arbeitsvertrages durch eine Expertin vorbeugen. Und jeder vermiedene Streitfall spart Ärger, Zeit und vor allem Geld.
Wenn du Arbeitgeber bist und einen Arbeitsvertrag prüfen lassen willst, dann zögere nicht. Zur Terminbuchung

Urhebervermerk: © PantherMedia / obeyleesin

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