Verhandlungen mit dem Betriebsrat

Der Betriebsrat ist vielen Arbeitgebern ein Dorn im Auge. Funktioniert die Zusammenarbeit aber, kann das Gremium die Akzeptanz von Regelungen und die Zufriedenheit im Betrieb steigern. Ich empfehle daher dringend, von Anfang an zu versuchen, ein gutes und vertrauensvolles Miteinander zu erreichen.

Betriebsrat
Konstruktive Verhandlungen mit dem Betriebsrat führen eher zum Erfolg als den Streit mit der Belegschaft vor Gericht auszutragen. Kontakt per Mail kanzlei@silkehendrix.de oder telefonisch +49 (0)30 6293 2353

Der Betriebsrat ist – auf deine Kosten – rechtlich gut beraten. Um deine betrieblichen Interessen zu wahren, solltest du daher ebenfalls auf rechtlichen Rat setzen.

Ich unterstütze dich zum Beispiel in diesen Angelegenheiten bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat:

Betriebsvereinbarungen

Betriebsvereinbarungen sind das Mittel der Wahl, um eine Einigung mit dem Betriebsrat zu schaffen. Durchdacht formuliert und clever verhandelt, sichern sie über viele Jahre eine verlässliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit der Belegschaft.

In zahlreichen Angelegenheiten ist die Zustimmung des Betriebsrats unumgänglich. Dies betrifft z.B. die Regelung von Arbeitszeiten, Fragen der Lohngestaltung oder die Einführung technischer Einrichtungen. Auf anderen Themenfeldern kann sich die Beteiligung anbieten, um z.B. das Betriebsklima zu stärken.

Ich trete mit deinem Betriebsrat in Verhandlung oder berate dich im Hintergrund. Mein Ziel sind rechtssichere und vorausschauende Vereinbarungen, an deren Formulierung ich mitwirke.

Einigungsstelle

Wie erwähnt, darfst du den Betriebsrat in vielen Angelegenheiten nicht umgehen. Kommt eine Einigung auf diesen Gebieten nicht zustande, wird die Sache der Einigungsstelle vorgelegt. Hier entscheidet am Ende oft ein unabhängiger Vorsitzender.

Du solltest in diesem Verfahren deine Position präzise vorbringen, begründen und entschlossen durchsetzen. Dabei unterstütze ich dich.

Betriebsratsgründung

Gibt es in deinem Unternehmen noch keinen Betriebsrat und kommen Gründungsbestrebungen auf, solltest du wissen, wie du damit umgehen kannst. Dabei geht es jedoch weniger um den Einsatz rechtlicher Mittel. Denn Achtung: die Behinderung der Wahl ist strafbar. Vielmehr helfen hier oft konstruktive Gespräche und Aufklärung der Belegschaft, die oftmals gar nicht zwingend einen Betriebsrat, sondern einfach nur gehört werden will. Ich stehe dir auch in dieser besonderen Phase zur Seite.

Urhebervermerk: © PantherMedia / AndreyPopov

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