Heute möchte ich über das Thema Outplacement berichten, was auf den ersten Blick sicherlich nicht zu meinen Kernkompetenzen zählt. Als Anwältin für Arbeitsrecht, die seit vielen Jahren Unternehmer*Innen in Trennungsprozessen und Umstrukturierungen berät, ist es mir aber immer wieder über den Weg gelaufen.
Für mich ist Outplacement eine sehr lösungsorientierte Möglichkeit, Arbeitnehmer im Trennungsprozess zu unterstützen, die ich meinen Mandanten daher gern empfehle.
Durch das Instrument des Outplacements – auch Newplacement genannt – werden Arbeitnehmer in der Phase vor, während oder nach einer Kündigung, oder im Zuge des Abschlusses eines Aufhebungsvertrags, bei der beruflichen Neuorientierung, der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz, oder dem Weg in eine Selbständigkeit fachlich unterstützt.
Das Outplacement ist dabei in jeder Branche und jedem Industriezweig möglich, aber auch auf jeder Hierarchiestufe deiner Arbeitnehmer, egal ob bei Führungskräften oder allen anderen Mitarbeitern.
Da ein Arbeitsplatz auf Lebenszeit heutzutage kaum noch möglich ist und durch konjunkturelle Fluktuationen auch der Bedarf an Arbeitnehmern schwankt, kann das Outplacement ein sinnvolles Instrument sein, um Trennungsprozesse zu begleiten.
Dabei nützt das Outplacement nicht nur dem Arbeitnehmer, der damit keinen „Karriereknick“ erleidet, sondern auch dir als Arbeitgeber.
Ich informiere in diesem Beitrag über die Vorteile des Outplacements für Arbeitgeber, was Outplacement eigentlich ist, wie dieses Instrument abläuft und welche Kosten dabei anfallen.
Durch Auftragsrückgänge, konjunkturelle Schwankungen oder Rationalisierungsmaßnahmen kann es in deinem Unternehmen schnell zu einem Personalüberhang kommen. Diesem Personalüberhang kannst du mit betriebsbedingten Kündigungen und Aufhebungsverträgen begegnen und somit Trennungsprozesse einleiten.
Den Schritt, Kündigungen auszusprechen, geht kaum ein Arbeitgeber gern, manchmal ist er aber leider unausweichlich. Damit die Arbeitnehmer, die du entlassen musst, keinen Karriere-Knick erleiden oder in die Arbeitslosigkeit rutschen und um deiner sozialen Verantwortung für deine gekündigten Arbeitnehmer weiterhin gerecht zu werden, kann eine Outplacement-Beratung bzw. ein Outplacement für die ausscheidenden Mitarbeiter eine gute Option sein.
Manchmal will man sich als Arbeitgeber z.B. auch von einem langjährigen Mitarbeiter trennen, weil es “einfach nicht mehr passt”. Wenn hierfür im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes aber keine ausreichenden Kündigungsgründe vorliegen, müssen Wege/Anreize gefunden werden, eine einvernehmliche Aufhebung herbeizuführen. Auch hier kann ein Outplacement als Bestandteil des Aufhebungsvertrages ein möglicher Stellhebel abseits von Abfindungen sein.
Durch eine solche Beratung wird mit einem unabhängigen Outplacement-Berater und dem Arbeitnehmer zusammen eine Strategie entwickelt, wie es nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer beruflich weitergehen kann.
Dabei ist unter Outplacement gerade nicht nur das schnelle Finden eines neuen Arbeitgebers und die Vermittlung in ein neues Arbeitsverhältnis zu verstehen.
In dem Outplacement-Prozess mit dem Arbeitnehmer kann vielmehr auch eine berufliche Neuorientierung durchgeführt werden, es kann sich sogar der Weg in die Selbständigkeit für den ein oder anderen Arbeitnehmer eröffnen. Beides sind Schritte, die ohne Begleitung oftmals nicht möglich gewesen wären, weil - das ist auch meine eigene Erfahrung - man sich oft einfach nicht traut, einen so großen Schritt zu gehen. Da hilft es einfach, wenn man nicht allein ist, sondern einen Profi an seiner Seite hat, der einem ermöglicht, den eigenen Blickwinkel zu erweitern, an die eigenen Stärken zu glauben und neue Perspektiven zu sehen.
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Dabei setzt sich die Dienstleistung des Outplacements aus zwei Aspekten zusammen: zum einen geht es um die Trennung der Arbeitnehmer von ihrem bisherigen Arbeitsplatz in deinem Unternehmen; das fällt vielen schließlich gar nicht so leicht. Zum anderen soll der Arbeitnehmer einen neuen “beruflichen Hafen”, meist einen neuen Arbeitgeber finden, mit dem er dann auch möglichst lange richtig glücklich ist.
Outplacement kann somit zusammenfassend als Instrument bezeichnet werden, um die beruflichen Chancen deiner ausscheidenden Arbeitnehmer zu verbessern, ihnen neue berufliche Wege aufzuzeigen und sie möglichst ohne Arbeitslosigkeit und finanziellen Verlust in eine neue Erwerbstätigkeit zu vermitteln.
Das Outplacement wird von externen Anbietern durchgeführt, von denen es zahlreiche gibt. Der Ablauf eines Outplacements kann unterschiedlich aussehen und orientiert sich an Branche und gewünschter beruflicher Ausrichtung des Arbeitnehmers. Folgende 5 Phasen des Outplacements sind dabei üblich:
Das Outplacement kann in verschiedenen Formen stattfinden, die sich in ihrer Intensität, der Form und den Kosten unterscheiden. Bei der Einzelberatung kümmern sich Outplacement-Berater um jeden ausscheidenden Arbeitnehmer einzeln und individuell. Neben der Einzelberatung gibt es noch das Gruppen-Outplacement sowie das virtuelle Outplacement. Gruppen-Outplacement sind vor allem sinnvoll, um Nicht-Führungskräften kostengünstige Outplacement-Angebote anzubieten.
Die möglichen Maßnahmen, die im Rahmen einer Outplacement-Beratung durchgeführt werden können, sind vielfältig. Diese hängen mit dem Umfang der Beratung, der Zielsetzung für die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers, der jeweiligen Phase der Beratung und den zu bearbeitenden Themen zusammen. Hierbei sind viele Maßnahmen denkbar.
Beispiele für Outplacement-Maßnahmen sind:
Wenn du deinen Mitarbeitern aus betriebsbedingten Gründen kündigen musst, weil du z.B. Personalüberhänge wegen Auftragsrückgängen abbauen musst, ist dies für beide Seiten eine unschöne Situation. Die Mitarbeiter, die ihren Job verlieren werden, bangen um ihre berufliche und vor allem finanzielle Zukunft.
Mit einer Outplacement-Beratung stärkst und verbesserst du jedoch die Chance, dass für deine Mitarbeiter aus einem möglichen Karriere-Knick durch die Kündigung sogar ein Karrieresprung werden kann, weil durch die richtige Beratung und Zielsetzung die berufliche Neuorientierung auch als Chance verstanden und genutzt werden kann.
Kann durch das Outplacement ein neuer Job praktisch nahtlos an die Beschäftigung in deinem Unternehmen realisiert werden, haben deine Mitarbeiter keine finanziellen Einbußen und müssen sich deshalb auch keine Sorgen darum machen. Du nimmst damit deine soziale Verantwortung für deine Arbeitnehmer verstärkt wahr und verbesserst ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt um ein Vielfaches durch das Outplacement.
Müssen Mitarbeiter somit keine Angst von Trennungsprozessen haben, weil sie dabei kompetent unterstützt werden, wirkt sich dies auch auf ihre Motivation und das Arbeitsklima aus. Ein solches Vorgehen vermeidet letztlich auch Prozesse um Kündigungen vor dem Arbeitsgericht und schützt zudem vor einem Reputationsverlust deines Unternehmens.
Die Kosten für das Outplacement trägst üblicherweise du als Arbeitgeber. Die Kosten hängen davon ab, wie intensiv und in welcher Form das Outplacement wie lange durchgeführt wird. Für Führungskräfte wird ein Outplacement meist teurer sein als für Nicht-Führungskräfte. Es ist möglich, das Outplacement im Rahmen eines Aufhebungsvertrages zu vereinbaren und damit im Gegenzug die Höhe der Abfindung zu verringern. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Outplacement-Unterstützung gibt es nicht.
Kann der Arbeitnehmer aber durch ein Outplacement in ein neues, vielleicht sogar ein für ihn besser passenderes oder lukrativeres Arbeitsverhältnis vermittelt werden, sind die Chancen auch bei einer betriebsbedingten Kündigung groß, dass der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt. Letztlich kann ein Outplacement damit sogar weniger Beendigungskosten bedeuten als bei einer Klage gegen die betriebsbedingte Kündigung anfallen würden.
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