Trennung von Mitarbeitern

„In Deutschland sollte man kein Arbeitgeber sein“ – das höre ich immer wieder mit Blick auf den hohen Kündigungsschutz. In der Tat liegen die Hürden für eine Kündigung hoch.

Aufhebungsvertrag
Einen Aufhebungsvertrag anzubieten ist oft günstiger als eine langwierige Kündigung durchzusetzen. Kontakt per Mail kanzlei@silkehendrix.de oder telefonisch +49 (0)30 6293 2353

Mit dem richtigen Ansatz lässt sich aber beinahe jede Trennung realisieren. Ich helfe dir bei der gütlichen und gerichtlichen Trennung von Mitarbeitern, und berate dich wirtschaftlich und sozialkompetent.

Insbesondere in diesen Angelegenheiten stehe ich dir zur Seite:

Aufhebungsvertrag aushandeln

Wie erwähnt, ist eine Kündigung für dich als Arbeitgeber meist nicht leicht umzusetzen. In vielen Fällen ist ein Aufhebungsvertrag daher sinnvoller. Dies hat insbesondere folgende Gründe:

  • Sobald dein Mitarbeiter unterschreibt, ist eure Trennung besiegelt. Im Nachhinein bestehen kaum noch Möglichkeiten, den Aufhebungsvertrag rückgängig zu machen. Du kannst die Stelle neu verplanen und weißt genau, welche Kosten auf dich zukommen. Dies ist nach einer Kündigung anders: Dein Mitarbeiter wird höchstwahrscheinlich klagen. Der Prozess zieht sich im äußersten Fall über Jahre und kostet dich meist mehr als der Aufhebungsvertrag. Der Verfahrensausgang bleibt bis zum Ende offen.
  • Zwar wird dein Mitarbeiter in den meisten Fällen nur unterschreiben, wenn du ihm eine Abfindung anbietest. Allerdings bleibt dir auch nach einer Kündigung die Abfindung meist nicht erspart. Insofern ist der Aufhebungsvertrag oft nicht teurer, aber sicherer.
  • Alle offenen Ansprüche werden abschließend geregelt. Du musst mit keinen weiteren Konflikten über offene Lohnzahlungen o.Ä. rechnen.

Ich unterstütze dich bei der Verhandlung und Formulierung des Aufhebungsvertrags. Um die Kosten der Abfindung im Rahmen zu halten, bist du auf den Rat eines Experten angewiesen. Die Abfindung hängt im Wesentlichen davon ab, wie leicht du alternativ kündigen könntest. Daher sind detaillierte Kenntnisse der Rechtsprechung gefragt.

Vorbereitung und Verteidigung von Kündigungen

Entscheidest du dich für eine Kündigung, schalte mich am besten bereits in der Vorbereitung ein. Gemeinsam nehmen wir dem Arbeitnehmer Angriffsflächen, indem wir z.B. für ausreichende Abmahnungen, plausible Betriebskonzepte oder ein rechtssicheres Betriebliches Eingliederungsmanagement sorgen. Dies senkt die Trennungskosten für dich erheblich. Vorbereitung ist hier das A und O.

Die Formulierung der Kündigung solltest du ebenfalls einem Experten überlassen. Ich habe schon häufig erlebt, dass freundlich gemeinte Floskeln die gesamte Kündigung gefährden. Dasselbe gilt für die Beteiligung des Betriebsrats. Hier sollten keine Fehler unterlaufen.

Ist die Kündigung einmal ausgesprochen, musst du mit einer Klage rechnen. Ggf. lässt dein Mitarbeiter sich davon noch durch geschickte Verhandlungen abbringen. Gelingt dies nicht, vertrete ich dich vor Gericht und setze meine Prozesserfahrung für eine schnelle Beilegung des Konflikts ein.

Outplacement als Alternative zur Kündigung

Durch Outplacement, welches auch als Newplacement bezeichnet wird, erhalten Arbeitnehmer fachliche Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung, der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz oder dem Weg in die Selbstständigkeit. Dies geschieht in der Phase vor, während oder nach einer Kündigung oder im Zuge des Abschlusses eines Aufhebungsvertrags. Outplacement ist in jeder Branche und Hierarchiestufe möglich, sowohl für Führungskräfte als auch für alle anderen Mitarbeiter.

Urhebervermerk: © PantherMedia / Boris Zerwann

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